Allgemeine Geschäftsbedingungen

Elegtro GmbH

  1. Lieferungen und Leistungen von Elegtro GmbH erfolgen ausschließlich zu nachstehenden Bedingungen. Alle eventuellen Abweichungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Einkaufsbedingungen des Bestellers verpflichten Elegtro nicht, noch einmal gesondert zu widersprechen. Gegenständliche Liefer-und Verkaufsbedingungen gelten grundsätzlich auch für alle diesbezüglichen Nachbestellungen etc. Mündliche Absprachen aller Art bedürfen der schriftlichen Bestätigung um Rechtswirksamkeit zu erlangen.
  2. Preise und Lieferbedingungen: Sämtliche Preisangaben verstehen sich freibleibend exkl. MwSt. ab Lager Wien, normal verpackt. Es gelten die am Tag der Lieferung gültigen Preise. Mehrkosten für Eil-oder Expresszustellung trägt der Käufer. Lieferungen erfolgen grundsätzlich auf Gefahr des Bestellers. Teillieferungen sind zulässig. Angaben über Lieferzeiten aller Art sind für Elegtro unverbindlich. Wird eine Lieferung durch Elegtro, aus welchen Gründen auch immer, nicht möglich, ist Elegtro berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Alle Lieferungen, bzw. berechtigter Vertragsrücktritt, die gegenständlichen Bedingungen entsprechen, begründen keinerlei Ersatzansprüche gegenüber der Firma Elegtro.
  3. Zahlungsbedingungen: Grundsätzlich verstehen sich Fakturen der Firma Elegtro als zahlbar innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug. Davon abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Vereinbarte Skonti können nur geltend gemacht werden, wenn der Besteller mit allen anderen Zahlungsverpflichtungen nicht im Rückstand ist. Für Überschreitungen vereinbarter Zahlungstermine werden, ohne gesonderte, diesbezügliche Mahnung, Verzugszinsen in Höhe von 3% über den aktuellen Diskontsatz der OENB, zuzüglich etwaiger Mahn-und Inkassospesen, verrechnet. Der Besteller ist verpflichtet, Elegtro über jede Art von Forderungsabtretungen schriftlich, im Vorhinein zu informieren.
  4. Eigentumsvorbehalt: Gelieferte Ware bleibt, bis zur vollständigen Bezahlung, Eigentum der Firma Elegtro. Der Käufer ist verpflichtet, für den Zeitraum des Eigentumsvorbehalts, die Ware in ordnungsgemäßen Zustand zu halten und Elegtro unverzüglich zu informieren, sollte von Dritten über die Ware verfügt werden. Sämtliche, aus dem Eigentumsvorbehalt entstehenden Kosten, gehen zu Lasten des Bestellers.
  5. Reklamationen: Etwaige Mängel sind längstens 14 Arbeitstage nach Warenübernahme Elegtro schriftlich zur Kenntnis zu bringen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Lieferung als anerkannt und Ersatzansprüche sind nicht mehr möglich.
  6. Produkthaftung und Gewährleistung: Elegtro leistet Gewährleistung gemäß den Richtlinien des ABGB.
  7. Retouren: Warenrücknahme kann nur nach vorheriger Vereinbarung und Berücksichtigung von Manipulationsspesen erfolgen.
  8. Gerichtsstand: Für gegenständliche Geschäftsbedingungen gilt ausschließlich österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Wiener Neustadt.

Schlussbemerkung:
Sollte eine der erwähnten Geschäftsbedingungen nichtig sein, wird dadurch die Gültigkeit aller anderen Punkte nicht berührt. Für Punkte, die nicht durch gegenständliche Geschäftsbedingungen geregelt sind, gelten die jeweils gültigen, gesetzlichen Bestimmungen.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Dies dienst ausschließlich der Lesbarkeit und ist keine Diskriminierung gegenüber allen Beteiligten.